TDF fordert eine bundeseinheitliche Regelung des „Kinderkopftuchs“ in öffentlichen Bildungseinrichtungen (Kita und Schule) für alle Mädchen bis zum 14. Lebensjahr“

Ziele der Forderung:

  • „Mädchen stärken“
  • „Gleichberechtigung fördern“
  • „Säkularität – für religiöse Vielfalt“

Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf aus der Umfrage zum „Kinderkopftuch“ in öffentlichen Bildungseinrichtungen

Ziel „Mädchen stärken“:

  • Keine Frühsexualisierung
  • Kein Platz für religiöses Mobbing und keine Separierung innerhalb der SchülerInnenschaft
  • Schule als Freiraum und zum Schutz des Kindeswohls
  • Keine Ausnahme beim Sexualkundeunterricht: Wissen und Schutz vor Missbrauch durch Aufklärung

Keine Frühsexualisierung

  • Das sogenannte Kinderkopftuch ist kein harmloses Stück Stoff, sondern steht auch für die Sexualisierung von Mädchen. In vielen Religionen, so auch im Christentum, Judentum und im Islam, steht die Bedeckung des weiblichen Haars für sexuelle Nichtverfügbarkeit. Diese wird nicht vorausgesetzt, sondern muss äußerlich sichtbar gemacht werden.
  • TDF setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der sexuelle Übergriffe und sexualisierte Gewalt immer und ausschließlich in der Verantwortung des Täters liegen. Die noch immer sehr verbreitete Vorstellung, dass die Kleidung der Frau oder des Mädchens solche Taten verhindern oder provozieren würden, muss endlich überwunden werden. Mädchen und Frauen müssen in der Öffentlichkeit besser geschützt werden und es braucht mehr Aufklärung auch für Jungen und Männer zu tief verankerten patriarchalen Mustern.
  • Bei der offenen Frage 16 schildern Teilnehmende der Umfrage, wie sich diese Sexualisierung im Alltag zeigt:
  • Zitat zu sexueller Nötigung: Die Einschätzung einer Teilnehmenden: „Mit „Kinderkopftuch“ „bleiben sexuelle Nötigungen in der Nachbarschaft eher aus“.
  • Zitat zu vermeintlichem Schutz: „Die Mädchen, am Beginn der Pubertät, fühlen sich mit einem Kopftuch sicher und vor den Männern/ Jungen geschützt“.
  • Zitat zur Objektifizierung: „Mädchen mit Kopftuch werden von Jungen mit muslimischem Hintergrund eher respektiert, Mädchen ohne Kopftuch […] als 'willigere' Sexualobjekte betrachtet.“

Kein Platz für religiöses Mobbing und keine Separierung innerhalb der SchülerInnenschaft

  • Religiöses Mobbing kann vielfältige Formen annehmen. Schülerinnen mit „Kinderkopftuch“ können ausgegrenzt werden oder von anderen bestärkt werden das „Kinderkopftuch“ „richtig“ zu tragen. Beispielsweise so zu tragen, dass keine Haare mehr zu sehen sind und mit körperverdeckender Kleidung zu kombinieren. SchülerInnen, die kein „Kinderkopftuch“ tragen möchten, würden durch eine Regelung vor dem Druck von Seiten der Eltern, der FreundInnen, der Community geschützt
  • Sobald kein Mädchen in der Schule ein „Kinderkopftuch“ trägt, findet keine Unterteilung in „ehrbare“ und nicht-ehrbare“ Mädchen statt, die auf patriarchalen und kulturell-religiösen Vorstellung beruht.
  • Frage 8 zeigt auf, dass jeweils 16% der Mädchen mit „Kinderkopftuch“ Betroffene vom Mobbing/ Ausgrenzung und/oder Auslösende von Mobbing/ Ausgrenzung sind.
  • In Frage 9 gaben 28% an, dass sie häufig oder immer Schwierigkeiten bei Mädchen mit „Kinderkopftuch“ festgestellt haben, die die Integration (im sozialen/schulischen Umfeld) betreffen.
  • Zitat zur Ablehnung der Vielfalt: „Grundsätzlich beobachte ich auf dem Schulhof, dass die konservative muslimische Community unter sich bleibt“.
  • Zitat zu radikaleren Tendenzen: „Nimmt über die letzten Jahre zu, Tendenz eher radikaler und intoleranter, beginnt eher früher, […]. Mädchen gehen sich teilweise gegenseitig an, z.B. wer sich in ihren Augen gläubig/ungläubig verhält (Bsp. künstliche Wimpern und Kopftuch (…) (Beispiel aus Kl. 6).“
  • Zitat zur Abgrenzung: „Das Kopftuch wird zumeist als Symbol der Abgrenzung getragen. Häufig gepaart mit anderen klassisch muslimischen Kleidungsstücken. Es geht lange nicht mehr nur um ein Kopftuch. Auch radikalere Formen sind häufig schon ab Jahrgang 5 oder 6 zu sehen: […] eine Form des Tschadors ist keine Seltenheit mehr.“

Schule als Freiraum und zum Schutz des Kindeswohls

  • Eltern haben zwar das Recht ihre Kinder zu formen und nach ihrer eigenen religiösen Anschauung zu erziehen (Art. 6 Abs. 2 S. 1 in Verbindung Art. 4 GG), allerdings muss dies zum Wohle der Kinder passieren.
  • 31% der Befragten gaben an, dass Schülerinnen häufig oder immer das „Kinderkopftuch“ nicht freiwillig tragen (Frage 7). Das ist ein starker Indikator für patriarchal-autoritäre Erziehungsmethoden.
  • Bei der offenen Antwortmöglichkeit der Fragen 12 und 16 berichten 55 Teilnehmende ausführlicher von subtilen Methoden bis hin zum Zwang und Druck auf die Mädchen ein „Kinderkopftuch“ anzulegen.
  • In Zahlen: Es gibt keine Statistiken für einen direkten Vergleich, wie viele Mädchen ein „Kinderkopftuch“ tragen und wie viele es nicht freiwillig tun. Eine Schätzung zu muslimischen Kindern in Deutschland liefert der Bericht „Muslimisches Leben in Deutschland“ von 2020: 21% der muslimischen Religionsangehörigen sind Kinder oder Jugendliche im Alter von unter 15 Jahren. Geht man von 5,6 Millionen Musliminnen in Deutschland aus, die laut des Berichts schätzungsweise in Deutschland leben, bedeutet es, dass es 1.176.000 muslimische Kinder unter 15 Jahren gibt. Davon schätzungsweise 50% Mädchen, entspricht 588.000.  Wenden wir die Frage 7 in einer Hochrechnung an und gehen davon aus, dass 31% der Schülerinnen bis 15 Jahren ihr „Kinderkopftuch“ nicht freiwillig tragen, ergibt es hochgerechnet 182.200 Mädchen in Deutschland.
  • In Zahlen: Bei Frage 12: „Wie viele Mädchen (bis 14. Jahren) tragen durchschnittlich in einer Klasse an Ihrer Schule ein „Kinderkopftuch“?“ gaben 64% der Teilnehmenden an, dass 1-3 Mädchen in ihrer Klasse im Durchschnitt ein „Kinderkopftuch“ tragen. In 8% der Klassen tragen durchschnittlich 4-5 Mädchen ein „Kinderkopftuch“. Bei Frage 6 gaben 71% der Teilnehmenden an, ein Mädchen unter 14 Jahren zu erziehen/ zu betreuen, die ein „Kinderkopftuch“ trägt.

à Das Thema „Kinderkopftuch“ braucht einen breiten politischen und gesellschaftlichen Diskurs, da es kein „Randphänomen“ ist und es sich nicht um Einzelfälle handelt.

  • Zitat zu Repression: „Mädchen, die sehr früh ein Kopftuch tragen müssen, erleben dies in der Regel nicht als einzige Repression der Eltern. Vielmehr ist es so, dass diese Mädchen sich nicht mit anderen Kindern am Nachmittag verabreden dürfen, kein Hobby ausüben oder nicht an Veranstaltungen teilnehmen dürfen und somit enorm eingeschränkt sind. Häufig gibt es in der Schule Brüder, die ihre Schwestern und den Umgang mit z.B. Jungen kontrollieren.“
  • Zitat zu familiärer Kontrolle: „Oft werden Mädchen von den Eltern zum Tragen des Kopftuchs gezwungen. Eine Schülerin legte es in der Schule ab, die Mutter kam gelegentlich zur Kontrolle. Teilnahme am Schwimmunterricht ist regelmäßig ein Konflikt.“

Keine Ausnahme beim Sexualkundeunterricht: Wissen und Schutz vor Missbrauch durch Aufklärung

  • Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1977 in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass die Sexualerziehung zum Bildungsauftrag des Staates gehört. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied 2018, dass Sexualkundeunterricht bereits in der Grundschule gelehrt werden könne.
  • Der Sexualkundeunterricht vermittelt Wissen zu Sexualität, Verständnis des eigenen Körpers, Wahl von PartnerInnen, Verhütung, zur Einvernehmlichkeit sexueller Handlungen. Die Teilnahme am Sexualkundeunterricht ist deswegen ein wichtiger Bestandteil des Kinderschutzes.
  • Im Weiteren ist es für alle Kinder wichtig zu erfahren, dass für alle die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit gilt
  • Der signifikante Anstieg der Nicht-Teilnahme am Sexualkundeunterricht von Mädchen mit „Kinderkopftuch“ ist für uns besorgniserregend (2019 22% und 2024 35%; Frage 8)
  • Zitate zum Sexualkundeunterricht: „Sexualkundeunterricht teilweise für diese Mädchen 'unerträglich' (halten sich die Augen zu)“.
  • „Gerade zuletzt im Ramadan gab es große Probleme bei der Einheit 'Erwachsen werden[1]'. Die Themen waren 'Haram', die Mädchen haben nahezu 4 Wochen nichts gemacht. Abbildungen und Zeichnungen (!!!) wurden verdeckt.“

Ziel „Gleichberechtigung fördern“:

  • Persönliche Entwicklung wird nicht beschränkt
  • Teilhabe an allen schulischen Aktivitäten und Unterrichtsthemen
  • Recht auf (sexuelle) Selbstbestimmung, eigene PartnerInnen- und Berufswahl

Persönliche Entwicklung wird nicht beschränkt

  • Alle Mädchen sollten in der Schule darin bestärkt werden, dass sie die gleichen Rechte haben wie Jungen, dass traditionelle Rollenvorstellungen und Familienkonstellationen hinterfragt werden können, und dass sie das Recht haben, selbstbestimmte Entscheidungen hinsichtlich Beruf, Partnerschaft oder Familie zu treffen. Öffentliche Bildungsräume haben den staatlichen Erziehungsauftrag, Kinder dazu zu erziehen, eigene Entscheidungen zu treffen. Eine Regelung zum „Kinderkopftuch“ soll dazu beitragen, dass die Voraussetzungen für die Herausbildung einer individuellen Selbstbestimmtheit gegeben sind.
  • Mit dem „Kinderkopftuch“ sind oftmals weitere Einschränkungen verbunden. Eine Regelung im öffentlichen Bildungsbereich bestärkt Mädchen einschränkende Bedingungen in Familie und sozialer Community zu erkennen, zu hinterfragen und sich ggf. Hilfe zu suchen.

Aus der Umfrage (Frage 10): „Sehen Sie in einer Regelung des „Kinderkopftuch“ in öffentlichen Bildungseinrichtungen einen Vorteil für die gleichberechtigte und freie Entwicklung der Mädchen?“  – 62% der befragten pädagogischen Fachkräfte mit Ja.

Aus der Umfrage (Frage 11): 73% der Befragten stimmen zu, dass die Verschleierung von Mädchen in jungen Jahren ihre persönliche Entwicklung beeinträchtigt

  • Zitat zur Einschränkung: „Leider haben wir schon Mädchen, die mit Kopftuch eingeschult werden. In diesem Alter (Grundschulalter) kann von einer Freiwilligkeit keine Rede sein.  Immer früher und öfter tragen Mädchen ein Kopftuch. Einige haben berichtet, dass sie nie rausgehen dürfen - einzige Ausnahme mit der Kindesmutter einkaufen gehen oder Ärztebesuch.“
  • Zitat Verstoß aus der Familie: „Einige Kinder haben leider schon seit Besuch der Grundschule ein Kopftuch oder gar ein Nikab, da die Eltern nicht erlauben, ohne dieses das Haus zu verlassen. Andere sind ohne Tuch gekommen und haben es mit ihrer Periode anlegen müssen, dies aber nie offen zugegeben. Ich persönlich finde diese Stigmatisierung fürchterlich, da die Mädchen keine andere Möglichkeit haben und ansonsten aus der Familie verstoßen werden.“
  • Zitat zur kindgerechten Entwicklung: „Viele Mädchen werden unter den Kinderkopftüchern introvertiert und vermeiden inklusive und integrative Entwicklungen. Kein Kinderkopftuch ermöglicht den Mädchen mehr Gleichberechtigung und freieres Verhalten, besonders auch innerhalb der Altersgruppe.“

Teilhabe an allen schulischen Aktivitäten und Unterrichtsthemen

  • Alle Mädchen sollen an gemeinsamen, schulischen Aktivitäten teilnehmen können. Klassenfahrten und Schulausflüge stärken den Klassenverbund und den Teamgeist und tragen zur persönlichen Entwicklung bei.
  • Neben dem schon angesprochen Sexualkundeunterricht nehmen 56% der Mädchen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teil und 52% nicht an Klassenfahrten oder Schulausflügen (Frage 8)
  • Zitat mehr Teilhabe: „Das Kindsein würde in gläubigen Familien institutionell bis zum 14. Geburtstag verbindlich verlängert und damit die Wahrscheinlichkeit der Partizipation an Schwimmunterricht, Klassenfahrten u.ä. deutlich erhöht.“
  • Zitat zum Sportunterricht: „Zuerst wird das Kopftuch getragen, danach wird der gesamte Körper unter der Kleidung versteckt mit Umhängen bis zum Boden. Der Hals darf nicht sichtbar sein, die Formen des weiblichen Körpers müssen immer verhüllt sein, selbstverständlich auch im Sportunterricht.“
  • Zitat zu Pflichtveranstaltungen: „Diskussionen mit dem Elternhaus bzgl. Teilnahme an Pflichtveranstaltungen (Schwimmunterricht, Ausflüge etc.) fallen weg bzw. werden vereinfacht [wenn es eine Regelung zum „Kinderkopftuch“ gibt].

Recht auf (sexuelle) Selbstbestimmung, eigene PartnerInnen- und Berufswahl

  • Der staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen (Art. 7 Abs. 1 GG) zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist höher zu bewerten als das Elternrecht. Kinder sollen zur Freiheit erzogen werden und lernen eigene, selbstbestimmte Entscheidungen für ihr späteres Berufs- und Privatleben treffen zu können. Kinder sollen befähigt werden Rollenvorstellungen und Familienkonstellationen zu hinterfragen.
  • Die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG) ist höher zu bewerten als die Grundrechte der erziehenden Eltern (Art. 6 Abs. 2 S. 1 im. Art. 4 GG). Die Gleichberechtigung von Frau und Mann, die Freiheit (z. B. religiös zu sein oder nicht) und Selbstbestimmung (z. B. über den eigenen Körper und die eigene Sexualität selbst zu bestimmen) gehören zu den  wichtigsten Errungenschaften in unserer Demokratie.

Der Eingriff in das Elternrecht stellt daher eine verhältnismäßige Beschränkung dar. Daher sollte nicht toleriert werden, wenn Mädchen auch innerhalb öffentlicher Bildungsinstitutionen kontrolliert und eingeschränkt werden, beispielsweise durch gleichaltrige männliche Familienmitglieder. Dieses Verhalten zeigt die geschlechtsspezifische Diskriminierung des „Kinderkopftuchs“ deutlich auf: Mädchen werden kontrolliert und macht über sie ausgeübt

  • 78% der Mädchen fangen vor dem 14. Lebensjahr an, ein „Kinderkopftuch“ zu tragen (Frage 14). Das bedeutet, ein Großteil der SchülerInnen profitiert von einer „Regelung“ sich nicht vor dem 14. Lebensjahr positionieren zu müssen und sich erst mit Beginn der Religionsmündigkeit für oder gegen ein islamisches Kopftuch entscheiden zu können
  • Zitat zum Erziehungsdruck:  Gründe für das „Kinderkopftuch“: Eltern wollen der „Freizügigkeit“ ein Ende bereiten. Erziehung der Mädchen zu stillen, lieben, dem Islam angepassten Mädchen.“
  • Zitat, falls es eine Regelung zum „Kinderkopftuch“ gibt: Die Mädchen wären dann nicht mehr den muslimischen Jungen 'ausgeliefert', die sie belehren und bevormunden. Die Jungen melden den Eltern, wenn die Mädchen sich nicht entsprechend verhalten.“     

Ziel „Säkularität – für religiöse Vielfalt“:

  • Erst die Säkularisierung hat Demokratie und Religionsfreiheit - und somit auch religiöse Vielfalt - überhaupt ermöglicht. Daher sollte der öffentliche Bildungsraum frei von religiösen und weltanschaulichen Symbolen - zu der auch Kippa und Kreuz zählen - gehalten werden.
  • Aus unserer Arbeit wissen wir, dass sich Lehrkräfte und SchulsozialarbeiterInnen oftmals überfordert und allein gelassen fühlen. Regelungen, die klar formulieren, dass öffentliche Bildungsräume, Räume sind, wo alle ihre individuellen Partikularinteressen zurückstellen, unterstützen pädagogisches Fachpersonal in ihrer täglich herausfordernden Arbeit
  • 49% der Teilnehmenden sagen, dass eine Regelung des „Kinderkopftuchs“ bis zum 14. Lebensjahr in öffentlichen Bildungseinrichtungen ihre Arbeit als Pädagogin/Pädagoge/ Fachkraft erleichtern würde (Frage 12).
  • 55% der Befragten stimmen zu, dass es ihre Arbeit erleichtern und für sie ein Vorteil sein wird, wenn jede Schule ein neutraler Raum ist (Frage 15).
  • Zitat Schule als säkularer Raum: „Mädchen ohne Kopftuch würden nicht mehr ausgegrenzt/gemobbt/beleidigt werden, sodass ein Teil meiner jetzigen Arbeit mit diesen Themen wegfallen würde und ich mich anderen wichtigen Dingen widmen kann.“
  • Zitat zu Elterngespräche: „Die Elterngespräche zur Unterstützung der Mädchen, das Kopftuch in der Schule abzunehmen, sind sehr zeitaufwendig und anstrengend. Bisher hat die Beratungslehrerin der Schule immer die Mädchen unterstützen können, das Kopftuch in der Schule nicht tragen zu müssen.“
  • Zitat zu „Sittenwächtern“: „Es würde die manipulativen Bemühungen von Familien zumindest aufschieben. Junge Mädchen wären nicht gezwungen, sich zu positionieren und ggf zu isolieren. […] Kinder/Jugendliche (machen) ihre von zuhause erlernten moralischen Haltungen hier an der Schule zum allgemeingültigen Maßstab - sowohl bei MitschülerInnen mit muslimischem Hintergrund als auch bei anderen Nationalitäten. Es besteht ein hoher Anpassungsdruck, und es gibt einige selbsternannte 'Sittenwächter'.“
  • Zitat zum religiösen Streit: „Einheitliche Regelung für alle, ohne Streit, wer die bessere Muslimin ist.

[1] Die Einheit „Erwachsen werden“ ist Teil des Lehrplans im Fach Biologie für die Klassen 7 bis 9/10 der weiterführenden Schulen des Landes Rheinland-Pfalz (Bildungsserver Rheinland-Pfalz).

Haram kommt aus dem Arabischen und kann mit „verboten“ oder „unrein“ übersetzt werden

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