• 22.07.2020

TERRE DES FEMMES stellt fest, dass Frühehen trotz Verbot nach wie vor ein ungelöstes Problem in Deutschland sind.

Berlin, den 22. Juli 2020. TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V. konstatiert drei Jahre nach Inkrafttreten des ‚Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen‘ gravierende Lücken bei der Umsetzung und Anwendung des Gesetzes. Mit dem Gesetz wurden Ehen unter 18 Jahren in Deutschland verboten und Eheschließungen von Minderjährigen im Ausland sind in Deutschland entweder unwirksam oder aufhebbar.

Heute, am 22. Juli 2020, soll laut Gesetz die offizielle Evaluierung der Bundesregierung des ‚Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen‘ vorliegen. Diese soll die Wirksamkeit des Gesetzes einschätzen. TERRE DES FEMMES veröffentlicht zu diesem Anlass eine eigene Einschätzung zur Anwendung des Gesetzes und fordert schnelle Nachbesserungen, um Mädchen vor Frühehen und deren negativen Folgen effektiv zu schützen.

„Wir haben in den letzten drei Jahren die Anwendung des Gesetzes beobachtet. Unserer Einschätzung nach leben weiterhin minderjährige Mädchen in rechtlich unwirksamen Ehen und sind damit ungeschützt dem Partner und der Familie ausgesetzt, so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. „Mädchen erleben nach einer frühen Heirat oftmals häusliche und/oder sexualisierte Gewalt und müssen entweder die Schule oder die Ausbildung abbrechen. Sie werden damit um die Möglichkeit gebracht, selbstbestimmt zu leben sowie einen Beruf auszuüben, der sie (finanziell) unabhängig macht. Vor allem Jugendämter müssen in Fällen von Frühehen genauso entschieden agieren wie in jedem anderen Fall von Kindeswohlgefährdung auch.“

Anhand der Umfragen zur Umsetzung des Gesetzes, die TERRE DES FEMMES 2018 und 2019 durchgeführt hat, wird deutlich, dass das Gesetz nicht zielführend und bundesweit einheitlich angewandt wird. Eheaufhebungen sind in der bisherigen (gerichtlichen) Praxis die Ausnahme und nicht die Regel, da die Identifikation von Betroffenen oft zu spät erfolgt und das Gesetz noch Lücken aufweist.

TERRE DES FEMMES fordert deswegen folgende Nachbesserungen zur effektiven und konsequenten Anwendung des Gesetzes:

  • Erstellung und Verbreitung von konkreten Handreichungen und Schulungen für MitarbeiterInnen in Jugendämtern zum Thema Früh- und Zwangsehen. Das Thema muss in Jugendämtern zur Priorität erklärt werden.
  • Meldepflicht von Ausländerbehörden zu den angegebenen Geburtsdaten und zum Familienstatus, um Fälle von Frühehen rechtzeitig festzustellen. Bisher erfolgt die überwiegende Meldung von Standesämtern, wenn bei der Eintragung von Kindern ins Geburtenregister das Heiratsalter der Mutter, und damit ggf. eine Frühehe, festgestellt wird.
  • Änderung des Freizügigkeitsgesetzes FreizügG/EU, sodass das Freizügigkeitsrecht eines eingereisten Ehegattens bestehen bleibt, auch wenn die Ehe nach deutschem Recht wegen Minderjährigkeit ungültig ist. Die erhobenen Daten von TERRE DES FEMMES zeigen, dass zu oft Frühehen bei EU-BürgerInnen nicht aufgehoben wurden, weil diese das Freizügigkeitsrecht eines Ehegatten einschränken würde.

TERRE DES FEMMES setzt sich durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen, Lobby- und Aufklärungs- und Bildungsarbeit dafür ein, dass Mädchen und Frauen frei von Gewalt im Namen der Ehre aufwachsen und leben können. Mit Bildungsprojekten an Schulen, wie zum Beispiel Theater- und Workshop-Projekten werden Mädchen und Jungen u.a. für das Thema Zwangs- und Frühehen sensibilisiert. Die von TERRE DES FEMMES initiierte Website https://stopchildmarriage.de/ vermittelt Informationen zum Gesetz in neun Sprachen und versucht so, betroffene Mädchen über ihre Rechte aufzuklären.

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