• 15.03.2023

TERRE DES FEMMES e. V. positioniert sich zum Thema Leih- bzw. Mietmutterschaft und übt Kritik an der „Wish for a Baby“-Messe in Berlin.

TERRE DES FEMMES e. V. zeigt sich entsetzt über bestimmte Programmpunkte der „Wish for a Baby“-Messe in Berlin, die am 18. und 19. März 2023 stattfinden wird. Die Kinderwunschmesse gibt einigen Ausstellenden und Veranstaltungen die Plattform, über Methoden und Angebote der Leihmutterschaft und Eizellabgabe zu informieren, die in Deutschland illegal sind.

In einem offenen Brief an den Veranstalter der „Wish for a Baby“-Messe fordert TDF, dass Ausstellende und Veranstaltungen, die für in Deutschland illegale Behandlungsmethoden informieren und werben, von der Messe ausgeschlossen werden. Besonders scharf zu kritisieren ist das offensichtlich kommerzielle Interesse von AkteurInnen, die Leihmutterschaftsprogramme oder Fruchtbarkeitsbehandlungen mit Eizellabgaben selbst anbieten. Hinter diesen Techniken und Prozessen steht ein globales Geschäftsmodell, das auf ungleichen Machtverhältnissen beruht.“, so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES e. V.: „Die Leihmütter stehen in einem ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnis zu den AuftraggeberInnen. Die Körper von Frauen, die von sozialer Ungleichheit besonders betroffen sind, werden ausgebeutet. TDF spricht sich daher schon seit langem gegen eine Legalisierung von Mietmutterschaft in Deutschland aus. Zudem bestehen unvorhersehbare Risiken für die Frau und das Kind, die nicht vertretbar sind - sowohl gesundheitlich als auch ethisch und psychisch. Bei allem Verständnis für einen Kinderwunsch: Es gibt kein Recht auf ein Kind.“

Das vertraglich vereinbarte Austragen von Kindern für Dritte ist in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern verboten. Es gibt jedoch zunehmend politische Bestrebungen, die Gesetzeslage in Deutschland hinsichtlich der möglichen Legalisierung von sogenannter „altruistischer“ Leihmutterschaft zu überprüfen. TDF warnt vor einer Legalisierung jeglicher Form von Mietmutterschaft, weil auch das altruistische Austragen eines Kindes für alle Beteiligten, vor allem aber für die Schwangere, mit Risiken verbunden ist. Zudem wird in den meisten Fällen auch bei altruistischer Leihmutterschaft eine „Aufwandsentschädigung“ gezahlt, die oft so hoch ist, dass sie einen finanziellen Anreiz darstellt.

TDF fordert effektive Maßnahmen der Bundesregierung, um zu verhindern, dass deutsche StaatsbürgerInnen Mietmütter im Ausland beauftragen. Auch der Einsatz der Bundesregierung auf internationaler Ebene ist notwendig, um im Rahmen der Menschenrechtsinstrumente die Ausbeutung von Frauen als Mietmütter wirksam zu unterbinden.

Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die alternative Möglichkeiten zur Erfüllung des Kinderwunsches schaffen oder ausweiten. Eine frühe Aufklärung und ausreichend Beratung über die eigene Fertilität sind hier beispielsweise zu nennen. Die frauenspezifische Gesundheitsforschung muss stärker gefördert werden, um Leiden wie Endometriose, die die Fertilität beeinflussen können, frühzeitig diagnostizieren zu können. Aber auch die Förderung von alternativen Familienmodellen sollte vermehrt angestrebt werden und so müssen Pflegschaften und Adoptionen oder auch Co-Parenting und soziale Elternschaften erleichtert werden. 

Online-Veranstaltung zum Thema

Zu diesen Forderungen veranstaltet das Referat „Sexuelle und Reproduktive Rechte“ von TERRE DES FEMMES  am 4. April die Online-Veranstaltung „Perspektiven auf Leihmutterschaft – Eine kritische Betrachtung“.

Dabei wird der Themenkomplex aus medizinischer, ethischer und frauenrechtlicher Perspektive sowie aus dem Blickwinkel der Menschen mit Kinderwunsch beleuchtet. Anschließend gibt es für alle Teilnehmenden die Möglichkeit zur Diskussion. Um Anmeldung – inklusive kurzer E-Mail mit Namen und ggf. Institution – wird bis zum 27. März 2023 an repro@frauenrechte.de gebeten.

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