Im Zusammenhang mit der Arbeit zum Thema Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsverheiratung stellt TERRE DES FEMMES Forderungen an die Politik auf Bundes- und Landesebene.
Zwangsverheiratung ist nach Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 eine Menschenrechtsverletzung. „Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“ Dies gilt für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, somit auch für Deutschland. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums über das Ausmaß von Zwangsverheiratungen in Deutschland, die im November 2011 veröffentlicht wurde, wurden allein im Jahr 2008 deutschlandweit über 3.400 Betroffene oder Bedrohte von Zwangsverheiratung beraten. Über 94% davon waren Mädchen und Frauen, über 70% junge Frauen unter 21 Jahren.
TERRE DES FEMMES fordert daher Bund, Länder und Kommunen auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese schwere Menschenrechtsverletzung an Mädchen und Frauen wirksam zu bekämpfen.
TERRE DES FEMMES fordert:
- Bundesweite Sensibilisierung von Behörden, Lehrkräften, SchulsozialarbeiterInnen, Beratungsstellen, Polizei.
- Sicherung und Ausbau der bestehenden Beratungsangebote und Schutzeinrichtungen.
- Spezifische Notunterkünfte in den Schutzeinrichtungen, um eine unkomplizierte und rasche Hilfe im Sinne der Betroffenen zu ermöglichen.
- Ausbau von spezifischen Angeboten für Jugendliche sowie Eltern zur Prävention von Gewalt im Namen der Ehre.