Sudan

© UNICEF Data: Monitoring the situation of children and women. 2019. Country Profile Sudan© UNICEF Data: Monitoring the situation of children and women. 2019. Country Profile Sudan

Vorkommen

In Sudan sind 87% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) genitalverstümmelt. Mit Ausnahme von drei kleineren Regionen liegt die FGM-Rate überall bei über 80%.

Historisch gesehen war weibliche Genitalverstümmelung (FGM – Female Genital Mutilation) ein Privileg der sozial höher angesehen Klassen und dies hat die starke Verbreitung bedingt. Durch FGM konnte das Ansehen der eigenen Familie und Nachkommen verbessert und ggf. sogar der Zugang zu angesehenen Schichten erreicht werden. Auch heute noch gehören 92% der genitalverstümmelten Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) zu besser gestellten Schichten des Landes. Heute sind in ländlichen Gebieten 87% der Frauen und Mädchen (15-49 Jahre) betroffen während es in urbanen Gebieten 88% sind.

Beim Großteil der Bevölkerung ist die Genitalverstümmelung im Kindesalter üblich. Die Gruppe der Beja im Ostsudan praktizieren FGM an Säuglingen. Hier soll der Eingriff vor dem dritten Monat stattfinden. Ansonsten ist es üblich, zwischen April und Juli, während der großen Schulferien, die Mädchen beschneiden zu lassen. Wer bis zur eigenen Hochzeit unversehrt aufwächst, wird üblicherweise zu diesem Anlass dazu gedrängt, die Genitalien beschneiden zu lassen, da dies nach Überzeugung vieler BewohnerInnen unerlässlich für eine akzeptable Ehefrau ist.

Zahlen

Betroffene: 30% der Mädchen (0-14 Jahre) und 87% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Ethnische Gruppen: alle Gruppen praktizieren eine Art von FGM
Befürworterinnen: 41% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Alter: 9% der Mädchen werden vor ihrem 4. Lebensjahr genitalverstümmelt und 66% zwischen ihrem 5. und 9.

20% der Beschneidungen werden durch traditionelle Beschneiderinnen durchgeführt, 77% von medizinischen Fachkräften (keine ÄrztInnen)

Formen

1990 stellte eine Untersuchung zur Demographie und Gesundheit im Sudan fest, dass abgesehen vom südlichen Sudan die Verstümmelung von Mädchen und Frauen dem Normalfall entspricht und das an 85% der Betroffenen Typ III (Infibulation) von FGM vorgenommen wurde. Das heißt, dass ihnen alle sichtbaren Genitalien entfernt und die Wunde bis auf eine kleine Öffnung zugenäht wurde. In einer weiteren Studie vom Jahr 1999 wurde ein Anstieg der Praktik festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren 99% der Frauen im Norden verstümmelt und von der Gesamtbevölkerung mussten 60% der Frauen die schwerste Form der Genitalverstümmelung erleiden.

Begründungsmuster

AktivistInnen kritisieren, dass sich im Sudan noch kein religiöser Führer explizit gegen die weibliche Genitalverstümmelung ausgesprochen hat. Hier, wie auch in vielen anderen Ländern, wird FGM religiös begründet, obwohl keine religiöse Schrift diese Praktik nennt. Der Körper und die Seele der Frau sollen mit Hilfe des Schmerzes und des Gefühlsverlustes „gereinigt“ werden. Es wird mitunter auch angenommen, dass das unveränderte Genital einer Frau zerstörerische Wirkung hat und die Potenz des Mannes, das Leben ihres Kindes, die Ernte in ihrem Hof und ihre eigene Gesundheit gefährden kann. Diese und ähnliche Mythen führen dazu, dass Frauen, an denen kein FGM praktiziert wurde, schwer verheiratet werden. Allerdings ist wirtschaftlich unabhängiges Leben als Alleinstehende in vielen Gesellschaften nicht vorgesehen. Zusätzlich gilt die beschnittene Vulva als ästhetisch. Dazu gibt es in Gemeinschaften, die Typ III praktizieren, das Gerücht, dass Organe oder Embryos ohne Zunähen des Genitals herausfallen können.

Gesetzliche Lage

Der Sudan war das erste afrikanische Land, welches Gesetze gegen FGM erließ: 1946 wurde die Infibulation, Typ III, im Strafgesetzbuch für illegal erklärt. 2009 wurden in einigen Provinzen alle Formen von FGM in ihre Gesetze aufgenommen. Doch leider kommt es selten zu Vollstreckungen dieser Gesetze. Es wird berichtet, dass es in diesen Provinzen Einigungen zwischen religiösen und traditionellen Führern gibt, Typ I (Sunna-Beschneidung) zu erlauben. Zudem schreibt Artikel 2 des Kinderrechts von 2010 vor, dass Kinder vor „jeglicher Art von Gewalt oder physischen/gesellschaftlichen Missbräuchen“ geschützt werden sollten.

Lokale Gesetze gegen weibliche Genitalverstümmelung existieren im Sudan bereits in Süd Kordofan, Gedaref, Süd Dafur und Red Sea.

Haltung und Tendenzen

Eine kritische Haltung gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung entwickelt sich langsam: zwischen dem Jahr 2000 und 2010 ging der Anteil der betroffenen Frauen von 90% auf 88% zurück. 53% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) und 64% der Jungen und Männer (15-49 Jahre) sind der Meinung, dass FGM stoppen sollte. Die Befürwortungen für die Praktik von FGM gingen seit 1989 von 79% auf 41% (Jahre 2014) zurück.

Anmerkung - Südsudan

Für weibliche Genitalverstümmelung im Südsudan liegen nur sehr wenige Daten vor. UNICEF berichtet, dass die Prävalenzrate bei ca. 1% für Frauen zwischen 15 und 49 Jahren liegt, doch es gibt keine aktuellen Umfrageergebnisse, die diese Zahlen bestätigen. Es wurde von FGM in christlichen als auch muslimischen Communities berichtet, besonders im Norden des Landes in Bahr el Ghazal und Upper Nile. Gesetzlich ist im Südsudan durch das Strafgesetzbuch (2008) und Kinderschutzgesetz (2008) jede Form von FGM illegal und strafbar. Dies bleibt durch die Übergangsverfassung aktuell.

 

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Stand 12/2019