• 26.01.2026

Die Illusion einer Wahl: Selbstbestimmung in der Prostitution

Die Frage nach der Freiwilligkeit steht im Zentrum der gesellschaftlichen Debatte um Prostitution. Während das deutsche Recht grundsätzlich davon ausgeht, dass erwachsene Menschen frei entscheiden können, ob sie sich prostituieren (Prostitutionsgesetz [ProstG]; 1), zeichnen wissenschaftliche Studien und Erfahrungsberichte ein anderes Bild: Die Realität ist oft geprägt von Armut, Abhängigkeit und strukturellen Zwängen (1; 2).

Was sagt das deutsche Recht?

Die deutsche Rechtsordnung geht davon aus, dass erwachsene Menschen grundsätzlich freie Entscheidungen treffen können – auch über die Ausübung der Prostitution. Ein Rechtsgutachten des Bundesfamilienministeriums argumentiert, dass es keine pauschalen Belege dafür gebe, dass Menschen in der Prostitution weniger entscheidungsfähig seien als andere (1). Das deutsche Recht verknüpft diese Entscheidungsfreiheit mit zwei wichtigen Grundrechten: dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und der Menschenwürde. Daraus leitet es ab, dass Menschen grundsätzlich auch über ihre Sexualität verfügen dürfen, selbst zu kommerziellen Zwecken. Ein generelles Verbot, Sexualität gegen Geld zu tauschen, könne man aus diesen Rechtsgrundlagen nicht ableiten. Selbst wirtschaftliche Notlagen wie Armut schließen laut diesem Gutachten die Freiwilligkeit nicht automatisch aus. Solange der Staat das Existenzminimum durch Sozialleistungen garantiert, wird die Entscheidung für die Prostitution zur Erzielung höherer Einkommen rechtlich als freiwillig betrachtet, auch, wenn sie unter Druck getroffen wird (1). Diese rechtliche Sichtweise ist jedoch umstritten, nicht zuletzt, weil viele Personen in der Realität von Prostitution über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen und ihr Zugang zu Sozialleistungen in der Praxis oftmals nicht gesichert ist.

Kritische Stimmen aus Recht und Ethik

Der ehemalige Landesverfassungsrichter Ulrich Rommelfanger und die Sozialethikerin Elke Mack kritisieren die im Gutachten dargelegte enge Verknüpfung von Freiwilligkeit mit individueller Zustimmung (3). Rommelfanger betont, dass die Menschenwürde nicht zur Disposition stehe und nicht allein vom geäußerten Willen einer Person abhängen dürfe. Das Prostitutionsverhältnis sei strukturell darauf angelegt, einen Menschen einseitig für die Zwecke eines anderen verfügbar zu machen, was gegen das verfassungsrechtliche Verbot verstoße, Menschen als Mittel zu nutzen. Elke Mack ergänzt diese Kritik um eine sozial-ethische Perspektive: Ein verkürztes Freiheitsverständnis blende aus, dass Entscheidungen unter strukturellen Zwängen nicht wirklich autonom getroffen werden können. Machtasymmetrien, ökonomischer Druck und geschlechtsspezifische Ungleichheit schränken den Handlungsspielraum faktisch massiv ein. Die Annahme freiwilliger Prostitution erscheint aus dieser Sicht als rechtliche Fiktion, die strukturelle Gewaltverhältnisse ausblendet (3)

Strukturelle Zwänge: Wenn „Wahl" keine Wahl ist

Die internationale Studie "Last Girl First" (2025) ist das Ergebnis einer zweijährigen Forschungsarbeit, die 49 Länder umfasst und an der mehr als 40 Überlebende von Prostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, ExpertInnen vor Ort, die mit prostituierten Personen arbeiten, sowie Führungskräfte der am stärksten von Prostitution betroffenen Gemeinschaften beteiligt waren. Sie umfasst mehr als 500 Referenzen (2). Das Ergebnis: Prostitution ist kein neutrales Wirtschaftsfeld, sondern ein globales System, das vor allem Frauen und Mädchen aus diskriminierten und von Armut betroffenen Gruppen betrifft. Patriarchale, rassistische und klassistische Ungleichheiten prägen die Lebenschancen dieser Personen und drängen sie in den Prostitutionsmarkt – nicht aus freier Wahl, sondern weil strukturelle Zwänge und fehlender Zugang zu Bildung, Einkommen oder sozialer Sicherheit ihre Handlungsspielräume stark einschränken. Viele Betroffene berichten: Sie wussten zwar, was auf sie zukommt, unterschätzten aber die physischen, psychischen und gesundheitlichen Folgen. Erst im Verlauf der Prostitution erkannten sie, dass sie sich in einem System befanden, aus dem sie nur schwer entkommen konnten.

Wenn Selbstbestimmung mit der Zeit schwindet

Eine Aussteigerin berichtet auf dem Blog von Sisters e.V. über ihre Erfahrungen (4): Anfangs habe sie Begriffe wie „Paysex" und „Hobbyhure" als Zeichen selbstbestimmter Entscheidung gedeutet. Heute empfindet sie solche Begriffe als Verharmlosung. Das System Prostitution sei so aufgebaut, dass die meisten Prostituierten selten finanzielle Rücklagen bilden könnten. Dies verfestige ihre Abhängigkeit. Selbst ohne Zuhälter müssten sie sich fragen, ob sie es sich leisten könnten aufzuhören. Für die meisten sei die Antwort nein. Prostitution sei demnach ein „Überlebensmodell, keine freie Berufswahl" (4). Dieser ökonomische Zwang führe dazu, dass Betroffene mit der Zeit ihre persönlichen Grenzen überschreiten müssten: Wer nicht mehr jung genug sei, müsse die Preise senken oder riskantere Praktiken anbieten. Umstände, die die Freiwilligkeit der Handlungen definitiv infrage stellen (4).

Dissoziation als Überlebensstrategie

Prostitution hinterlässt oft schwere physische und psychische Schäden, deren Ausmaß Betroffenen erst spät bewusst wird (2). Um regelmäßige schwere Schädigungen zu ertragen, greift das Gehirn häufig zur sogenannten Dissoziation: einem inneren Abschalten und Abspalten vom eigenen Körper. Betroffene fühlen sich in diesen Fällen, als seien sie nicht wirklich in der Situation anwesend, Schmerzen werden gedämpft und die Erlebnisse verdrängt (4). Elke Mack stellt die rechtliche Legitimität von Tätigkeiten, die solche Zustände hervorrufen, grundsätzlich infrage: „Wenn Frauen eine Schädigung schwersten Ausmaßes regelmäßig über sich ergehen lassen, die nur durch psychische Dissoziation erträglich wird, kann dies nicht wirklich ein legitimes Rechtsgut darstellen" (4).

 

Fazit: Echte Wahlfreiheit schaffen

Die rechtliche Annahme, Prostitution könne grundsätzlich freiwillig ausgeübt werden, erweist sich angesichts der Lebensrealität vieler Betroffener als unzureichend. Faktoren wie Armut, finanzielle Abhängigkeit und psychische Belastungen wirken massiv auf die Entscheidungen ein und untergraben echte Freiwilligkeit. Die Erfahrung zeigt: Viele Betroffene unterschätzen zunächst die langfristigen Konsequenzen und erkennen erst später, dass sie das System nur schwer verlassen können.

Aus frauenrechtlicher Perspektive darf die Annahme „freiwilliger Prostitution" nicht verallgemeinert und als Norm etabliert werden. Sie ignoriert strukturelle Zwänge, ungleichen Zugang zu Sozialleistungen und gesellschaftliche Diskriminierung, die Entscheidungen faktisch einschränken. Die Verantwortung des Staates liegt nicht darin, den Verkauf sexueller Dienstleistungen zu normalisieren, sondern darin, würdige und realistische Alternativen zu schaffen. Nur so kann echte Selbstbestimmung ermöglicht werden.

Das ausführliche TDF-Positionspapier zum Thema Prostitution finden Sie hier(PDF-Datei).

Quellen:

  1. Rechtsgutachten des BMBFSFJ (2025): Evaluation Prostituiertenschutzgesetz – Gutachten zur Freiwilligkeit in der Prostitution.
  2. CAP International (2025): Last Girl First – Prostitution at the Intersection of Sex, Race, Class-based Oppressions.
  3. Mack, Elke & Rommelfanger, Ulrich (Hrsg.) (2023): Sexkauf – eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution. Nomos Verlag.
  4. Sisters e.V. (2025): „Im Namen der Freiwilligkeit – Prostituierte per Mausklick“ (Blog-Eintrag der Aussteigerin Helena).
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