Testament erstellen und
TERRE DES FEMMES berücksichtigen
Gleichberechtigung auch in Zukunft fördern
Durch eine Testamentsspende oder eine andere Nachlassregelung zugunsten von TERRE DES FEMMES, können Sie Mädchen und Frauen auf eine sehr persönliche Art und Weise eine bessere Zukunft ermöglichen: gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei.
Wir sind uns des Vertrauens, das uns unsere UnterstützerInnen mit einer Testamentsspende zu unseren Gunsten entgegenbringen, bewusst und es entspricht unserem Selbstverständnis, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche in Ihrem Sinne umgesetzt werden.
TERRE DES FEMMES ist ein gemeinnütziger Verein, muss daher keine Erbschaftssteuer abführen. Ihr Geld kommt direkt bei uns an und hilft uns, unsere wichtige Arbeit zu machen. Von Prozentbeträgen bis zum gesamten Vermächtnis: Wir schätzen Ihren letzten Willen.
TERRE DES FEMMES hat durch großzügige Testamentsspenden bereits viele nachhaltige und persönliche Projekte in Deutschland und weltweit umgesetzt. So konnte zum Beispiel dank einer Testamentsspende ein Frauenschutzhaus in Sierra Leone, etwa eineinhalb Kilometer von Lunsar entfernt, gebaut werden. Das Schutzhaus bietet seitdem Mädchen und jungen Frauen im Alter von acht bis 20 Jahren ein sicheres Zuhause. Dort finden Sie Schutz vor einer drohenden Genitalverstümmelung, vor Zwangsverheiratung, sexualisierter Gewalt oder Kinderarbeit.
So können Sie bei einer Testamentserstellung vorgehen
Sie möchten TERRE DES FEMMES in ihrem Testament aufnehmen?
Wir arbeiten mit DeinAdieu zusammen, um Ihnen die Erstellung Ihres persönlichen, ohne NotarIn gültigen Testaments so leicht wie nur möglich zu machen.
Bitte beachten Sie bei der Testamentserstellung folgende drei einfache Schritte:
- Schritt 1
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Erstellen Sie eine Testamentvorlage und berechnen Sie die Pflichtteile. Nutzen Sie dafür gerne unseren kostenlosen Service zur Erstellung einer Testamentvorlage.
- Schritt 2
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Schreiben Sie die Testamentvorlage von Hand ab und fügen Sie Datum und Unterschrift hinzu.
- Schritt 3
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Hinterlegen Sie das Dokument bei der zuständigen Amtsstelle, bei einem Notar/Rechtsanwalt oder an einem auffindbaren Ort.
Diese drei Schritte können Sie in Ruhe erledigen; hierbei benötigen Sie weder Telefonate noch die Hilfe eines Anwalts oder einer Anwältin. Das Testament können Sie jederzeit ändern oder aufheben.