• 24.06.2022

Pressestatement zur Bundestagsdebatte um die Abschaffung von 219a StGB am 24. Juni 2022

"In Zeiten von allgegenwärtiger Desinformation im Netz ist die Abschaffung von §219a StGB ein grundlegender, längst überfälliger Schritt, der nicht nur die Rechte von Schwangeren, sondern auch die Rechte von Ärztinnen und Ärzten, die diesen Eingriff durchführen, stärkt. Mit dieser Entscheidung stellt sich der Gesetzgeber endlich klar auf die Seite der Selbstbestimmung von Frauen sowie auf die Seite von fachlichen Informationen statt unsachlichen Meinungen“, sagt Sina Tonk, Bereichsleiterin von TERRE DES FEMMES e.V.

"Bei aller Freude über die Entscheidung §219a zu streichen dürfen wir aber nicht vergessen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt ist und nur unter gewissen Voraussetzungen legal ist: §218 muss auch noch mit demselben Grundgedanken von Selbstbestimmung überarbeitet werden.“, so Sina Tonk weiter.

Weiterführende Informationen zu den Forderungen von TERRE DES FEMMES:

  • Zur Streichung des Paragrafen 219a und zur Zukunft des Pragrafen 218 StGB
nach oben
Jetzt spenden