• 12.02.2025

Offener Brief: Der Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt muss kommen- TERRE DES FEMMES fordert die Zustimmung zum Gewalthilfegesetz im Bundesrat

Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,
sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,

der Bundestag hat am 31. Januar das Gewalthilfegesetz verabschiedet, für das sich TERRE DES FEMMES zusammen mit zahlreichen anderen Organisationen, AktivistInnen und Betroffenen seit Monaten einsetzt. Nun liegt es in Ihrer Verantwortung, den Weg für eine schnelle Umsetzung zu ebnen. Ja, die Finanzierung und Umsetzung des Gewalthilfegesetzes stellt die Bundesländer vor Herausforderungen. Doch der Schutz von Gewaltbetroffenen darf nicht länger aufgeschoben werden. Denn jeder Tag ohne ausreichende Schutzmaßnahmen bedeutet weiteres Leid und Gefahr für unzählige Frauen und Kinder.


Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet umfassende Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu gewährleisten. Zusätzlich wird auch die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen spätestens ab 2027 von den Mitgliedstaaten verlangen ein flächendeckendes Hilfesystem bereitzustellen. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist daher eine unumgängliche Maßnahme.


Wir fordern Sie auf, dieses wichtige Gesetz nun am Freitag, den 14. Februar 2025 endgültig auf den Weg zu bringen und damit ein Zeichen für die Rechte von Frauen zu setzen. Ein Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt ist dringend notwendig und längst überfällig!

Unterzeichnet von:
TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V., Berlin, Deutschland

Berlin den 12. Februar 2025

Der Offene Brief als PDF-Datei

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