Petition „Frühehen stoppen - Bildung statt Heirat!“ - TERRE DES FEMMES hat mehr als 108.000 Unterschriften an das Bundesjustizministerium übergeben

v.l.n.r.: Myria Böhmecke, Monika Michell (Referentinnen zu Gewalt im Namen der Ehre bei TERRE DES FEMMES), Marina Walz-Hildenbrand (Rechtsanwältin), MDn Kienemund (Abteilungsleiterin "Bürgerliches Recht"), Maja Wegener (Fachbereichsleiterin TERRE DES FEMMES), Dr. Wichard (Unterabteilungsleiter "Familienrecht"), Dr. Meyer (Referatsleiter "Familienrecht, Erbrecht"), Dr. Vollmer (Referentin von Dr. Meyer). Foto: © TERRE DES FEMMESTERRE DES FEMMES hat zum Internationalen Mädchentag am 11.10.15 eine Unterschriftenaktion gestartet, mit der sie die Bundesregierung auffordert, sich für ein Ende von Frühehen einzusetzen. Konkret fordert die Menschenrechtsorganisation, das Mindestheiratsalters auf 18 Jahre ohne Ausnahme festzulegen. Bis zum 02.05.16 haben 108.811 Menschen diese Petition unterschrieben. Zu den ErstunterzeichnerInnen gehören die Schauspielerin Sibel Kekilli, die Moderatorin Nazan Eckes, die Berliner Senatorin Dilek Kolat, der Deutsche Juristinnenbund und Amnesty International. Im Rahmen eines Fachgespräches hat TERRE DES FEMMES am 9. Mai 2016 dem Bundesjustizministerium die gesammelten Unterschriften übergeben.

Neben Frau Ministerialdirigentin Kienemund nahmen an dem Gespräch von Seiten des Bundesjustizministeriums Herr Dr. Wichard, Unterabteilungsleiter „Familienrecht“, Herr Dr. Meyer, Referatsleiter „Familienrecht, Erbrecht“, sowie Frau Dr. Vollmer, Familienrichterin und Referentin von Herrn Dr. Meyer teil. In einem offenen und sehr interessierten Gespräch konnten wir deutlich machen, warum wir eine Festlegung des Mindestheiratsalters auf 18 Jahre ohne Ausnahme für so wichtig erachten.

Auch wenn die Zahlen der minderjährigen Eheschließungen in Deutschland (noch) rückläufig sind, ist jede Zwangsheirat eine zu viel! Die Familiengerichte jedoch werden sich in Zukunft darauf einstellen müssen, dass wieder vermehrt Anträge eingehen werden. Unter den vielen Menschen, die in den letzten Jahren nach Deutschland geflüchtet sind und weiterhin flüchten, befinden sich auch minderjährige Ehefrauen deren Ehe in Deutschland anerkannt werden muss. Syrische Ehefähigkeitszeugnisse beispielsweise, die einem 10-jährigen Mädchen mit der Geschlechtsreife die Ehefähigkeit bescheinigen, werden in Deutschland keine Aussicht auf Anerkennung haben. Daher wird der Ehemann/die Familie versuchen, die Ehe möglichst schnell nach deutschem Recht schließen zu lassen.

Diese und weitere anschauliche Beispiele schilderte die Rechtsanwältin Marina Walz-Hildenbrand, und stieß damit auf großes Interesse. Die beiden TERRE DES FEMMES-Referentinnen Myria Böhmecke und Monika Michell sowie Fachbereichsleiterin Maja Wegener berichteten zudem von notwendigen Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen, die Gesetzesänderungen immer flankieren müssen.

Zum Abschluss des einstündigen Fachaustausches sagte Frau Kienemund zu, dass der Wunsch von über 108.000 Menschen nach einer Streichung der Ausnahmeregelung intern geprüft wird und sie persönlich Herrn Bundesminister Maas von dem aufschlussreichen Gespräch berichten werde. Sie bat aber auch um Geduld. Da eine solche Gesetzesänderung weitere Änderungen nach sich ziehen würde (Vormundschaftsrecht, Güterrecht etc.), werde ein schneller Prozess nicht möglich sein. Sie bedankte sich aber sehr für all die interessanten Argumente und versprach, in Kontakt zu bleiben.

Jeden Tag werden weltweit 41.000 Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention als gesetzliches Mindestheiratsalter 18 Jahre empfiehlt. Auch in Deutschland ist es nach derzeitiger Gesetzeslage mit einer Ausnahmegenehmigung möglich, vor dem 18. Lebensjahr zu heiraten. Zwangsverheiratung ist jedoch eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, insbesondere Minderjährige können sich selbst nur schwer davor schützen.

Das Bundesfamilienministerium hat 2011 die Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland“ (PDF-Datei) herausgegeben, nach der allein im Jahr 2008 3.443 von Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene Personen in Beratungseinrichtungen Unterstützung gesucht haben. Knapp ein Drittel der Betroffenen war unter 18 Jahre alt. Obwohl die Mehrheit der minderjährigen Betroffenen religiös zwangsverheiratet wurde bzw. werden sollte, gaben insgesamt knapp 47% an, dass auch eine standesamtliche Eheschließung stattgefunden hat bzw. geplant war.

Mädchen erleben nach einer frühen Heirat oftmals häusliche und/oder sexualisierte Gewalt und müssen entweder die Schule oder die Ausbildung abbrechen. Sie werden damit um die Möglichkeit gebracht, selbstbestimmt zu leben sowie einen Beruf auszuüben, der sie (finanziell) unabhängig macht.

 v.l.n.r.: Myria Böhmecke, Monika Michell (Referentinnen zu Gewalt im Namen der Ehre bei TERRE DES FEMMES), Marina Walz-Hildenbrand (Rechtsanwältin), MDn Kienemund (Abteilungsleiterin "Bürgerliches Recht"), Maja Wegener (Fachbereichsleiterin TERRE DES FEMMES), Dr. Wichard (Unterabteilungsleiter "Familienrecht"), Dr. Meyer (Referatsleiter "Familienrecht, Erbrecht"), Dr. Vollmer (Referentin von Dr. Meyer). Foto: © TERRE DES FEMMESv.l.n.r.: Myria Böhmecke, Monika Michell (Referentinnen zu Gewalt im Namen der Ehre bei TERRE DES FEMMES), Marina Walz-Hildenbrand (Rechtsanwältin), MDn Kienemund (Abteilungsleiterin "Bürgerliches Recht"), Maja Wegener (Fachbereichsleiterin TERRE DES FEMMES), Dr. Wichard (Unterabteilungsleiter "Familienrecht"), Dr. Meyer (Referatsleiter "Familienrecht, Erbrecht"), Dr. Vollmer (Referentin von Dr. Meyer). Foto: © TERRE DES FEMMES

Stand 05/2016