• 26.08.2025

Pressestatement | Eine Fußfessel kann eine Frau vor einem Femizid schützen – wenn sie konsequent angeordnet wird

TERRE DES FEMMES begrüßt den neuen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zum bundesweiten Einsatz der elektronischen Fußfessel, um Frauen vor Gewalttätern zu schützen. Familiengerichte können sie bei Hochrisikofällen anordnen. Vorbild ist Spanien, wo seit 2009 keine Frau von einem Täter mit Fußfessel ermordet wurde. Die Fußfessel schlägt Alarm, wenn sich der Täter der geschützten Person nähert.

„TERRE DES FEMMES wertet die bundesweite Einführung der elektronischen Fußfessel als wichtigen Schritt hin zu einer ernsthaften und wirksamen Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Bisher mussten Frauen, die Gewalt durch Partner oder Expartner erlitten hatten, sich auf eigene Faust in Sicherheit bringen und das Beste hoffen – im schlimmsten Fall wurde der neue Aufenthaltsort zur Falle. Jetzt schlägt die Fußfessel Alarm, wenn der Täter sich nähert. Ein einfaches technisches Mittel, um Frauen zu schützen, so wie es TERRE DES FEMMES schon vor Jahren gefordert hat“, sagt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. „Es braucht natürlich trotzdem ein Zusammenspiel von Verfahren, die Fußfessel allein reicht nicht aus. Deshalb sind z.B. die von Bundesministerin Hubig geplanten verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für Täter als flankierende Maßnahmen sehr wichtig“, so Christa Stolle weiter. „Viel zu oft wird immer noch Partnerschaftsgewalt verharmlost und kleingeredet. Damit muss endlich Schluss sein: Der Blick muss sich viel stärker auf die Täter richten – und der Staat muss konsequent handeln.

Alle Forderungen von TDF zum Thema Partnerschaftsgewalt

TDF fordert elektronische Überwachung: Pressestatement zum Urteil gegen den Mörder von Zohra Gul, Oktober 2023

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