• 09.08.2023

Schutzbrief der Bundesregierung gegen FGM – aktualisiert!

Vorderansicht des Schutzbriefs. ©BMFSFJ

Bedrohte Mädchen und Frauen sollen zukünftig besser vor weiblicher Genitalverstümmelung geschützt werden. Deshalb hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dazu einen Schutzbrief in enger Abstimmung mit Nichtregierungsorganisationen, den Ländern und den zuständigen Ressorts der Bundesregierung entwickelt. Erstmalig wurde der Schutzbrief durch die Bundesregierung im Jahr 2021 ausgegeben und 2023 auf allen verfügbaren Sprachen aktualisiert.

Auch in Deutschland sind zahlreiche Mädchen bedroht, im Rahmen einer so genannten "Ferienbeschneidung" der schädlichen Praktik der weiblichen Genitalverstümmelung unterzogen zu werden. Denn viele Familien reisen vermehrt in den Sommermonaten in ihr Herkunftsland und lassen dort ihre Töchter beschneiden. Der Schutzbrief ist ein wichtiges Instrument, dem entgegenzuwirken. Er klärt darüber auf, dass weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland eine Straftat ist und mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann - auch dann, wenn die schädliche Praktik im Ausland durchgeführt wird.

Der Schutzbrief kann auf der Reise mitgeführt, aber auch abfotografiert und an Teile der Familie im Herkunftsland, die auf eine Beschneidung drängen, über Soziale Medien geschickt werden. Auch zur generellen Info und in der praktischen Beratungsarbeit mit bedrohten Mädchen und Frauen kann er Einsatz finden.

Verfügbar ist der Schutzbrief in folgenden Sprachen: Deutsch, einfache Sprache (Deutsch), Englisch, Französisch, Portugiesisch, Arabisch, Amharisch, Dari, Farsi, Indonesisch, Kurdisch, Mandinka, Somali, Sorani, Swahili, Tigrinisch und Urdu.

Hier der Link zu weiteren Informationen auf der Seite des Bundesministeriums

 

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