Was hinter dem Anstieg steckt Die höhere Zahl der Betroffenen lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen. Die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Covid-19-Pandemie bedeuteten für Betroffene von häuslicher Gewalt, mit einem gewalttätigen Partner eingesperrt zu sein. Gewohnte Zufluchtsorte waren in vielen Fällen keine Option mehr. Stressfaktoren wie finanzielle Sorgen, Quarantäne und Kurzarbeit können ein Gewaltpotential auslösen oder steigern. TERRE DES FEMMES fordert: - den Ausbau der Frauenhausversorgung. In Deutschland fehlen nach Auflagen der Istanbul-Konvention mehr als 14.600 Frauenhausplätze. Um diese massive Lücke zu schließen, braucht es dringend die nötigen staatlichen Investitionen und eine Koordinierung des deutschlandweiten Ausbaus auch im ländlichen Raum. - einen Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt für jede Frau unabhängig von Wohnort, Herkunft, Aufenthaltstitel und Gesundheitszustand. Dies forderte TDF zuletzt in Korrespondenzen mit Verhandlungsführenden der Koalitionsverhandlungen. Alle Ampel-Parteien versprachen im Vorfeld der Wahl die Umsetzung dieser Forderung. Die Umsetzung würde Frauen zum Beispiel erlauben, auf den Erhalt eines Frauenhausplatzes zu klagen. - Außerdem setzt sich TERRE DES FEMMES dafür ein, dass Femizide auch als solche anerkannt werden. Femizide, die im Zusammenhang mit einer Trennung stehen, werden häufig nicht als Mord, sondern als Totschlag verurteilt und folglich mit einer geringeren Strafe belegt. Strafverschärfung ist dringend nötig, damit Femizide angemessen belangt werden. Auch hierzu stehen wir in Kontakt mit den künftigen Regierungsparteien. - Wichtig ist zudem, dass es Betroffenen erleichtert wird, Anzeige zu erstatten. Hier ist unter anderem essenziell, dass BeamtInnen der Polizei und Justiz besser geschult werden und verbindliche Protokolle zum Umgang mit Betroffenen häuslicher Gewalt befolgen, um den angemessenen Schutz von und Umgang mit Betroffenen zu gewährleisten. Jüngst wurde dies anhand des Falles in Sachsen-Anhalt noch einmal erschreckend deutlich, bei dem der Richter den angeklagten Ex-Profiboxer nicht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilte, sondern eine Geldstrafe erließ - mit der Begründung, dass das Opfer "sich auch nicht mit Ruhm bekleckert hätte" und der Schlag - der zu einem dreifachen Kieferbruch bei der Exfreundin des Boxers führte - lediglich "anders" hätte ausgeführt werden müssen. TDF hat einen Brief ans das Justizministerium geschrieben und stand in Kontakt mit der Betroffenen. Zeichen setzen zum Int. Tag "NEIN zu Gewalt an Frauen" In zwei Tagen, am 25.11., ist der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. TDF wird mit einer Aktion unter dem Motto #bornequal am Brandenburger Tor ein starkes, medienwirksames Zeichen setzen - ein rosa Armbändchen auf der Geburtstation darf nicht für Millionen Frauen weltweit Gewalt, Bedrohung und Benachteiligung bedeuten! Wann? Donnerstag, 25.11.2021, 11 Uhr Wo? Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor, Berlin Was? Aktion "#Bornequal - damit ein rosa Bändchen nicht dein Leben bestimmt" Sie sind herzlich eingeladen, mit ihrem Medium darüber zu berichten. | |